Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EnEx GmbH, 93142 Maxhütte-Haidhof
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Verträge zwischen der EnEx GmbH, August-Henkel-Str. 1a, 93142 Maxhütte-Haidhof (nachfolgend „Auftragnehmer“) und deren Kunden (nachfolgend „Auftraggeber“) über die Lieferung von Photovoltaik- Wärmepumpen- und Elektro-Komponenten sowie die Erbringung von Planungs‑, Montage‑ und Installationsleistungen.
(2) Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn deren Geltung ausdrücklich schriftlich bestätigt wurde.
(3) Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB) und Unternehmern (§ 14 BGB).
2. Vertragsabschluss
(1) Angebote der EnEx GmbH sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.
3. Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung.
(2) Planungs‑ und Montageleistungen erfolgen auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
(3) Ein bestimmter Energieertrag wird nur geschuldet, wenn dieser ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
4. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt sicher, dass sämtliche baulichen Voraussetzungen zur Montage gegeben sind.
(2) Er ist verantwortlich für statische Eignung des Gebäudes, notwendige bauliche Genehmigungen sowie behördliche Zustimmungen, sofern nicht anderweitig vereinbart.
(3) Fehlende Voraussetzungen oder Mehrarbeiten werden gesondert in Rechnung gestellt.
(4) Mit der Bestellung bestätigt der Auftraggeber, dass die Dachkonstruktion statisch und baulich für die Installation einer Photovoltaikanlage geeignet ist.
(5) Der Auftragnehmer übernimmt keine Gewährleistung und keine Haftung für Schäden, Mängel oder Folgekosten, die aus einer unzureichenden statischen oder baulichen Tragfähigkeit des Daches resultieren. Die Verantwortung hierfür liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
5. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer, soweit nicht anders angegeben.
(2) Zahlungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, soweit nicht anders angegeben.
(3) Der Auftragnehmer kann angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt verlangen.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB.
6. Liefer‑ und Leistungsfristen
(1) Liefer‑ und Ausführungsfristen sind nur verbindlich, wenn ausdrücklich schriftlich vereinbart.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt, Selbstbelieferung, behördlicher Genehmigungen, Netzbetreibern oder Witterung verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
(3) Die Auftragsumsetzung erfolgt ca. 8 Wochen nach Auftragserteilung mit Zahlungseingang des ersten Zahlungsmeilensteins.
(4) Die Lieferzeit ist abhängig von der Bearbeitungszeit des Netzanschlussvertrages und der Einspeisezusage durch den örtlichen Energieversorger (EVU), sowie von der Lieferfähigkeit unserer Vorlieferanten.
(5) Schadenersatz wegen Verzugs besteht nur unter den Voraussetzungen der Ziffer 12.
7. technische Änderungen
(1) Der Auftragnehmer ist berechtigt, während der Detailplanung technische Anpassungen vorzunehmen, sofern diese zur optimalen Auslegung der Anlage erforderlich sind oder auf geänderten technischen Rahmenbedingungen beruhen.
(2) Aufgrund fortlaufender Produktentwicklungen der Hersteller kann es zu Abweichungen zwischen den im Angebot genannten und den tatsächlich gelieferten Komponenten kommen. Gelieferte Produkte sind in Qualität, Leistung und Funktion mindestens gleichwertig.
(3) Ändert sich die tatsächlich installierte PV‑Anlagenleistung gegenüber der im Angebot angegebenen Leistung, so wird der Preis der betroffenen Positionen proportional angepasst.
(4) Kostenänderungen aufgrund zusätzlicher Informationen, geänderter bauseitiger Voraussetzungen oder nachträglicher Kundenwünsche bleiben vorbehalten.
(5)Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
(1) Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen im Eigentum der EnEx GmbH.
(2) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
9. Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Montage erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber.
(2) Wird die Abnahme nicht innerhalb einer gesetzten angemessenen Frist unter Angabe von Mängeln verweigert, gilt sie als erfolgt.
(3) Die Inbetriebnahme oder Nutzung der Anlage gilt als Abnahme.
10. Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des BGB, sofern nicht die VOB/B vereinbart wurde.
(2) Keine Gewährleistung besteht für Schäden, die zurückzuführen sind auf:
- ungeeignete bauliche Voraussetzungen,
- unsachgemäße Nutzung,
- eigenmächtige Veränderungen der Anlage,
- äußere Einflüsse (Unwetter, Blitzschlag, Überspannung etc.).
- fehlende oder unterlassene Wartung
(3) Herstellergarantien bleiben unberührt.
(4) Für bauseits gestellte Materialien wird keine Gewährleistung übernommen.
11. Haftungsbeschränkung
(1) Die EnEx GmbH haftet unbeschränkt für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
(2) Bei sonstigen Schäden wird nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten; die Haftung ist auf den typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(4) Eine Haftung für Mindererträge, entgangenen Gewinn oder Ertragsprognosen der PV‑Anlage ist ausgeschlossen, soweit rechtlich zulässig.
(5) eine Haftung für indirekte Schäden wird nicht übernommen
12. Netzbetreiber, Anmeldung & Inbetriebnahme
(1) Die EnEx GmbH unterstützt den Auftraggeber bei der Anmeldung der Anlage beim zuständigen Netzbetreiber.
(2) Für Bearbeitungszeiten, Verzögerungen oder Ablehnungen durch Netzbetreiber oder Behörden wird keine Haftung übernommen.
(3) Verzögerungen dieser Art begründen keinen Verzug der EnEx GmbH.
13. Widerrufsrecht für Verbraucher
Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen steht Verbrauchern ein gesetzliches Widerrufsrecht nach § 312g BGB zu. Die Widerrufsbelehrung erfolgt gesondert.
14. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden ausschließlich gemäß DSGVO verarbeitet. Details finden sich in der Datenschutzerklärung unter: www.enex360.de/datenschutz (Platzhalter – kann ich für dich formulieren).
15. Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Auftraggeber Unternehmer, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz der EnEx GmbH in 93142 Maxhütte-Haidhof.
(3) Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Letzte Aktualisierung:
07.03.2026
